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Allgemeine Geschäftbedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Notsendern und Zubehör (im Folgenden als Mietsachen bezeichnet), entsprechend dem Angebot der Webseiten unter www.3kurz3lang.de.

Vertragspartner und Vermieter:

  1. Preise:
    Es gelten die im Mietvertrag unter www.3kurz3lang.de/Mietvertrag veröffentlichten Bruttopreise.
  2. Reservierung
    Der Notsender wird verbindlich reserviert, sobald der ausgefüllte und unterschriebene Mietvertrag den Vermieter erreicht hat und eine Reservierungskaution in Höhe von 100 Euro auf das im Mietvertrag genannte Konto eingegangen ist. Bei Ereignissen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (insbesondere bei höherer Gewalt), kann sich der Liefertermin verändern (siehe Punkt 17 „Verfügbarkeit“).
  3. Kaution
    Bei Vertragsabschluss hat der Mieter 100 Euro Reservierungskaution zu überweisen. Erst nach Eingang dieser Kaution wird das Gerät verbindlich reserviert. Privatpersonen überweisen bis spätestens 10 Tage vor Mietbeginn eine Sicherheitskaution in Höhe von 700 Euro. Für deren rechtzeitigen Eingang ist der Mieter verantwortlich.

    Bei öffentlichen Körperschaften und im deutschen Handelsregister eingetragenen Unternehmen wird in der Regel keine Sicherheitskaution verlangt.

    Nach Rückgabe der unbeschädigten und fehlerfreien Mietsachen wird die Kaution mit den angefallenen Mietkosten verrechnet. Ein etwaiges Guthaben zugunsten des Mieters überweist der Vermieter innerhalb von 5 Arbeitstagen an den Mieter.

    Bei fehlenden oder defekten Teilen wird so viel von der Kaution einbehalten, wie zur Wiederbeschaffung bzw. Reparatur notwendig ist. Bestimmte Einzelteile lassen sich nur mit erhöhtem Aufwand aus dem Ausland besorgen, daher berechnen wir für jeden Wiederbeschaffungsvorgang pauschal eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro.

  4. Zahlung
    Bei Privatpersonen werden die angefallenen Mietkosten mit der hinterlegten Kaution verrechnet. Sollte die Kaution die entstandenen Kosten nicht decken, ist der fehlende Betrag innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Rechnungsstellung auf das im Mietvertrag genannte Konto zu überweisen.

    Körperschaften und Unternehmen überweisen die Mietkosten innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Rechnungsstellung.

  5. Stornierung
    Bei Stornierungen mindestens 31 Tage vor Mietbeginn werden keine Stornierungskosten berechnet. Tritt der Mieter 30 Tage oder weniger vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurück, fällt eine Stornogebühr von 20 % des vertragsgemäßen Mietpreises an.

  6. Übergabe
    Der Vermieter übergibt die Mietsachen in einem funktionstüchtigen und fehlerfreien Zustand. Die Mietsachen werden auf Kosten des Vermieters in einem bis 2500 Euro versicherten Paket an den Mieter geschickt.

  7. Überprüfung
    Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsachen nach Entgegennahme unverzüglich auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen und sich mit ihnen vertraut zu machen. Werden dem Vermieter fehlende Teile oder Mängel an den Mietsachen nicht innerhalb von 48 Stunden vom Mieter angezeigt, gelten die Mietsachen als vollständig und fehlerfrei übernommen.

    Der Vermieter überprüft nach Rücknahme der Mietsachen ebenfalls deren Funktionstüchtigkeit.

  8. Benutzung
    Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsachen sorgsam und entsprechend den Gebrauchsanweisungen der Hersteller zu behandeln. Ferner verpflichtet er sich, diese nur bestimmungsgemäß zu verwenden, keine Teile zu entfernen, zu verändern oder zu markieren sowie keine Arbeiten durch Dritte ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters daran ausführen zu lassen.
    An verschiedenen Stellen sind Versiegelungen angebracht, Schrauben sind zum Teil versiegelt. Das Öffnen bzw. Beschädigen einer Versiegelung hat grundsätzlich einen Batterieaustausch zur Folge, dessen Kosten der Mieter zu tragen hat.

  9. Kosten
    Die monatliche Grundgebühr für das Satellitentelefon ist im Mietpreis enthalten.

    Die aktuellen Preise stehen im Mietvertrag unter www.3kurz3lang.de/Mietvertrag.

    Die Postlauftage bei der Rücksendung zum Vermieter zählen nicht als kostenpflichtige Miettage.

  10. Rückgabe
    Die Mietsachen sind in einem bis 2500 Euro versicherten Paket mit der Deutschen Post AG im Originalkarton zurückzuschicken. Die Kosten für die Rücksendung (10,40 Euro – Stand Dezember 2008) sowie das Verlustrisiko dabei übernimmt der Mieter. Dieser hat auch sicherzustellen, dass die Mietsachen spätestens 3 Arbeitstage nach Mietende beim Vermieter eintreffen.

    Ist keine Mietverlängerung vereinbart worden, sind die Mietsachen fristgemäß zurückzuschicken. Geschieht dies nicht, wird der Notsender ab dem vierten Tag nach Ablauf der Mietzeit über die auf dem Lieferschein vermerkte UIN-Nummer gesperrt. Sämtliche Kosten für die Sperrung und die erneute Aktivierung sowie alle Folgekosten wegen einer verspäteten Rückgabe (z. B. die Kosten für die Beschaffung eines Ersatzgerätes für eine Anschlussvermietung) trägt der Mieter.

  11. Mietverlängerung
    Eine Mietverlängerung ist prinzipiell nur möglich, wenn die Mietsachen nicht bereits weitervermietet wurden. Kommt es zu einer Mietverlängerung, wird jeder weitere Tag entsprechend der beim Vertragsabschluss gültigen Preisliste berechnet. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Verlängerung der Mietzeit vereinbart wurde, und unabhängig von den Gründen für eine verspätete Rückgabe.

    Wird eine Mietverlängerung – z. B. wegen einer Anschlussvermietung – nicht genehmigt, ist der Mieter verpflichtet, die Mietsachen vertragsgemäß pünktlich zurückzusenden.

    Eine Mietverlängerung sollte in der Regel mindestens 14 Tage vor Mietende vereinbart werden.

  12. Zahlungsverzug
    Kommt der Mieter seinen vertraglichen Zahlungspflichten nicht nach, hat er für die Verzugszinsen in Höhe von 4 % zuzüglich dem Basissatz der Europäischen Zentralbank ab dem Zeitpunkt des fälligen Zahlungseingangs aufzukommen.

  13. Nutzungsbeschränkungen
    Bei der Nutzung von Notsendern sind die örtlichen Bestimmungen im Reiseland zu beachten. Die Bergungs- und Einsatzkosten sind in der Regel von der Person zu zahlen, die den Notsender aktiviert. Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Bedingungen zur Nutzung von Notsendern in Ihrem Reiseland. Der Mieter stellt den Vermieter ausdrücklich von jeglichen Kosten frei, die entstehen, wenn er durch die Aktivierung des Notsenders einen Rettungseinsatz veranlasst.

    Alle Folgen einer missbräuchlichen Nutzung trägt ausschließlich der Mieter, das heißt unter anderem, dass er dem Vermieter einen eventuellen finanziellen Schaden deswegen vollständig zu ersetzen hat.

    Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsachen nicht für illegale Zwecke zu benutzen bzw. bei deren Verwendung nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen.

  14. Weitergabe
    Der Mieter darf die Mietsachen nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Vermieters an Dritte weitergeben.

  15. Haftungsausschluss
    Sollten die Mietsachen während der Mietdauer funktionsuntüchtig werden oder ohne ein Verschulden des Vermieters unbenutzbar werden, haftet der Vermieter nicht für daraus entstehende Folgeschäden oder Folgekosten.

  16. Verfügbarkeit
    Der Vermieter übernimmt keine Garantie dafür, dass die zur Vermietung bestellten Mietsachen zum vereinbarten Miettermin zur Verfügung stehen. Sollten die Mietsachen z. B. wegen Beschädigung, Verlust oder verspäteter Rücksendung des Vormieters nicht termingerecht bereitstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung für Schäden oder Kosten, die der Mieter deshalb hat. Der Vermieter wird sich zwar um rechtzeitigen Ersatz bemühen, Schadenersatzansprüche vom Mieter an den Vermieter wegen Nichteinhaltung des Mietvertrages werden jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.

  17. Nebenabreden
    Mündliche Nebenabsprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

  18. Haftung / Versicherung
    Die Haftung des Vermieters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

    Im Mietpreis ist weder eine Versicherung für die Mietsachen noch für eventuell notwendige Rettungsmaßnahmen enthalten. Es wird dem Mieter empfohlen, die Mietsachen für die gesamte Mietdauer (inklusive der Versandtage) zu versichern. Darüber hinaus empfehlen wir eine Rettungskostenversicherung abzuschließen, die auch für die Kosten einer Rückholung aufkommt. Mehrere Institutionen bieten über Mitgliedschaften sehr preisgünstige Bergekostenversicherungen an, z. B. der Alpenverein, die Naturfreunde, die Johanniter Unfallhilfe, manche Kreditkartenunternehmen etc. Ohne eine solche Versicherung wird man zwar trotzdem gerettet, ist danach aber unter Umständen hoch verschuldet.

  19. Beschädigung
    Die Mietsachen werden getestet und – soweit erforderlich – gewartet, um bei Mietbeginn die volle Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.

    Nach jeder Übernahme wird der Zustand der Mietsachen von beiden Vertragsparteien auf sichtbare Mängel und Vollständigkeit hin untersucht sowie durch den Gerätetest auf Funktionalität geprüft.

    Wenn retournierte Mietsachen kaputt zu sein scheinen oder nicht fehlerfrei funktionieren, kann eine Gebühr für die Schadensfestellung in Höhe von 100 Euro notwendig werden, die vom Mieter zu übernehmen ist. Außerdem trägt der Mieter die gesamten Kosten für eine Reparatur bzw. eine Ersatzbeschaffung. Diese Kosten werden von einer eventuell hinterlegten Kaution abgezogen. Sollten die Reparaturkosten bzw. die Wiederbeschaffungskosten die Höhe der hinterlegten Kaution übersteigen, wird die ganze Kaution einbehalten und die darüber hinausgehenden Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter verpflichtet sich, diese Rechnung binnen 5 Arbeitstagen nach Rechnungserhalt durch Banküberweisung zu bezahlen.

  20. Verlust
    Diebstahl oder Verlust der Mietsachen hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter zu melden, entweder per E-Mail an ed.gnal3zruk3@tkatnok oder per Telefon unter 089 662963. Dabei ist die UIN-Nummer zu nennen (sie steht auf dem Lieferschein). In diesen Fällen wird der Notsender über die UIN-Nummer gesperrt und dauerhaft unbrauchbar gemacht.

  21. Gerichtsstand
    Für alle Streitigkeiten aus diesem oder über diesen Mietvertrag wird München als Gerichtsstand und Erfüllungsort vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  22. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam. An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben, am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag bzw. einzelne Vertragsbestimmungen als lückenhaft erweisen sollten.


zuletzt geändert:
20.02.2009